AGB
Joachim Daiber Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Joachim Daiber, Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie, nachfolgend HPP genannt, sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch(BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot des HPP annimmt und sich an den HPP zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3 Der HPP ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der HPP aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HPP für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1 Der HPP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapiedes Patienten anwendet.
2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät der HPP den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet der HPP eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
2.3 Der HPP wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies dem HPP vorab mitteilen.
2.4 Der HPP nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
3. Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist der HPP berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
4. Honorierung des HPP
4.1 Der HPP hat für die Inanspruchnahme seiner Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.
4.2 Schülern, Auszubildenden und Studierenden wird nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der, in der Preisliste ausgewiesene Rabatt gewährt.
4.3 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Patient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
4.4 Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie des HPP, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Patienten.
5. Honorarerstattung durch Dritte
5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der HPP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.
5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.
6. Vertraulichkeit der Behandlung
6.1 Patientendaten werden von dem HPP vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.
6.2 Sofern der HPP auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn der HPP sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann.
Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
6.3 Über die Leistungen führt der HPP Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig vom HPP aus der Handakte erstellt.
Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.
6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.
7. Gerichtsstand
7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
8. Sonstige Nebenbestimmungen
8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.
8.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Coaching
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung.
Angebot
Mein Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.
Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
Terminvereinbarung
Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen. Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Kosten
Die aktuellen Preise meiner Leistungen entnehmen Sie bitte der Preisliste. Diese finden Sie auf der Website hannover-hypnose-therapie.de.
Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.
In belegbaren Ausnahmesituationen, die zur Absage führten, oder auch in einvernehmlicher Terminverlegung, kann von der Zahlung des Ausfallhonorars abgesehen werden.
Rechtliches
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden!
Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
Datenschutzerklärung
Datenschutz
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